Allgemeine Mietbedingungen

1. Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Erhalt der Buchungsbestätigung.

2. Wir halten Deine Reservierung bis Geschäftsschluss des ersten Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Solltest du aus irgendwelchen Gründen die Reservierung nicht in Anspruch nehmen können, erstatten wir bis zum Tag vor Reservierungsbeginn 70 % der geleisteten Zahlung für die Reservierung zurück. Ab dem 1. Tag der Reservierung wird die Zahlung nicht mehr rückerstattet.

3. Der Mietvertrag kommt zwischen dem buchenden Kunden und der Firma RENT & SPORT STEINBACH mit Zahlung des gesamten Mietpreises durch den Mieter zustande. Bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises erfolgt daher keine Herausgabe des Mietgegenstandes durch den Vermieter. Sollte davon abweichend der Vermieter im Ausnahmefall das Zustandekommen des Mietvertrages ausdrücklich an andere Bedingungen knüpfen – sodass dieser etwa schon durch bloße Übergabe des Mietgegenstandes zustande kommt – gilt dieser ausnahmsweise ausdrücklich vereinbarte abweichende Vorschlag als vereinbart.

4. Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

5. Auch in den Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei ungünstiger Witterung, bleibt die Mietzinszahlungspflicht aufrecht.

6. Bei Verletzung oder Krankheit des Mieters während aufrechter Miete gilt unter der Voraussetzung der Vorlage eines ärztlichen Attests und der sofortigen Rückgabe des Mietgegenstandes, dass ab dem Zeitpunkt der Ausstellung des ärztlichen Attests keine Miete zu zahlen ist und eine Geldrückgabe für die restliche, bereits bezahlte Mietdauer erfolgt.

7. Im Mietpreis inbegriffen ist die einmal kostenlose Möglichkeit, auf ein anderes Modell der gleichen Preisklasse umzusteigen.

8. Eine Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte ist untersagt.

9. Vor Herausgabe des Mietgegenstandes ist eine Sicherstellung (Kaution) zu leisten. Diese kann ein Personaldokument, ein Kreditkartenbeleg oder Bargeld sein. Die Hinterlegung der Sicherstellung gilt nicht als möglicher Kaufpreis für die Ausrüstungsteile.

10. Der Mietgegenstand ist nicht gegen Bruch und Diebstahl versichert. Im Schadensfall ist der augenblicklich gültige Zeitwert des Mietgegenstandes zu entrichten.

11. Der Mieter kann den Mietgegenstand gegen Bruch und Diebstahl versichern. Diese beträgt 10 % der Mietsumme. Im Schadensfall, also bei Bruch oder Diebstahl, ist nur noch ein Selbstbehalt wie folgt zu entrichten:

a. bei Buchung der BASIC-Ski: € 50,-
b. bei Buchung der VIP-Ski: € 150,-
c. bei Buchung der PREMIUM-Ski: € 200,-

Im Fall eines Diebstahls ist in jedem Fall die Vorlage einer polizeilichen Anzeige erforderlich, bei Nichtvorlage der polizeilichen Anzeige ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.
Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Mieter den Zeitwert des Produktes.

12. Vermietungen nach 15.00 Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 09,30 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

13. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Mieters – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung – entstehen.

14. Persönliche Daten, die im Zuge der Geschäftsabwicklung angegeben werden, werden unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften ausschließlich zur Bearbeitung der Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Eine dauerhafte Speicherung und Nutzung der Daten für Marketingzwecke erfolgt nicht.

15. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht – unter Ausschluss der Verweisungsnormen – als vereinbart, Gerichtsstand ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters.

Stand 01.12.2013